Gemeinwohlflächen

Gemeinwohlflächen sind das Herzstück eines Stadtteilprojekts – drinnen und draußen. Sie werden gemeinsam mit vielen entwickelt, geplant, (um-)gebaut und genutzt. Diese Orte stehen möglichst allen Menschen im Viertel zur selbstbestimmten Nutzung offen. Klingt einfach, aber hinter den Kulissen gibt es einiges zu beachten: Organisation, Sicherungspflichten, Verwaltung und Steuerrecht wollen im Blick behalten werden.

Gemeinwohlflächen betreiben

Im Betrieb einer Gemeinwohlfläche fallen viele Aufgaben und Entscheidungen an – zum Beispiel über die Kostendeckung, Raumnutzung, Sicherheit, Einrichtung oder den Umgang der Nutzer*innen miteinander.

Da gemeinsame Entscheidungen tragfähiger sind und damit die Haftung geteilt werden kann, werden Gemeinwohlflächen am besten von einer Organisation betrieben. Das kann die gemeinnützige Projektgesellschaft sein, die bereits die Planungen und die Bauphase begleitet hat, oder eine neu gegründete, gemeinnützige Trägerstruktur, die sich aus Menschen der Nachbarschaft zusammensetzt. Klar ist: Diejenigen, die die Flächen betreiben, haben die volle Verantwortung – wirtschaftlich und inhaltlich.

Trägerstruktur bedeutet, dass sich mehrere Menschen zusammentun und eine Rechtsform für ihr Tun wählen. Das kann ein Verein sein, eine Stiftung oder eine gemeinnützige Gesellschaft. Ziel ist, dass nicht Einzelpersonen, sondern eine Gruppe von Menschen gemeinsam Entscheidungen trifft. Uns ist dabei wichtig, dass Menschen aus dem Stadtteil mit möglichst vielen verschiedenen, diversen Perspektiven an entscheidenden Positionen in der Gruppe dabei sind. Das ist ein Prozess.

Menschen halten in einem großen Versammlungsraum in einem Stuhlkreis Stimmkarten hoch
Besen und Eimer an einer Holzwand
Personen stehen in der Quartiershalle

Grundlagen für den Betrieb einer Gemeinwohlfläche

Betriebskonzept erstellen

Für das gesamte Projekt wird ein Betriebskonzept erarbeitet, das die wirtschaftliche Tragfähigkeit und den langfristigen Betrieb der Gemeinwohlflächen sicherstellt. Es ist hilfreich, wenn ihr am besten möglichst früh beschreibt, wie die Bedürfnisse der Bewohner*innen des Stadtteils bestmöglich berücksichtigt werden und wie Ausgaben, zum Beispiel für Ausstattung, Reinigung und Betriebskosten, gedeckt werden können. Das Betriebskonzept baut auf grundlegende Wirtschaftlichkeitsberechnungen für das Gesamtprojekt auf und fokussiert auf den Betrieb der Gemeinwohlflächen.

Für das Betriebskonzept sollte geklärt werden

  • Welche Nutzungen können auf den Flächen realisiert werden?
  • Wer wird die Flächen wann nutzen?
  • Was gibt es bei parallelen Nutzungen zu beachten?
  • Welche Kosten entstehen und wie können sie gedeckt werden?
  • Welche Einschränkungen für die Raumnutzung gibt es?

Einschränkungen für die Nutzung können lautstärkesensible Nutzungen im Raum nebenan sein oder die Brandschutzbestimmungen. Hier ist auch die Anzahl der Personen festgelegt, die sich gleichzeitig auf einer Fläche aufhalten darf. Das wird anhand von baulichen Gegebenheiten und Fluchtwegen festgelegt.

Aufgaben im Betrieb einer Gemeinwohlfläche

Je nach Betriebskonzept falls vielfältige und diverse Aufgaben und Schnittstellen an. Es sollte klar geregelt sein, wer für welche Aufgabe zuständig ist.

Wichtige Aufgaben sind:

Raumüberlassung
  • Anfragen zur Belegung abwägen und beantworten.
  • den Überblick über die Raumbuchungen behalten.
  • Übergaben durchführen, damit die Nutzer*innen sich im Raum zurechtfinden.
  • Nutzungsvereinbarungen gestalten und dokumentieren.
Administrative Aufgaben
  • Versicherungen abschließen und bei Schäden dort den Schadensfall melden. Je nachdem, was passiert ist, liegt die Haftung auch bei denjenigen bzw. derjenigen Organisation, die die Gemeinwohlflächen betreibt.
  • Die Funktionsfähigkeit der Fläche im Auge behalten und gegebenenfalls Schäden an Vermieter*in oder Handwerksbetriebe melden.
  • Brandschutz gewährleisten.
  • Die Hausordnung erstellen und pflegen.
  • Die regelmäßige Reinigung der Flächen veranlassen und die Bezahlung klären.
  • Die Raumgestaltung koordinieren.
  • Die Betriebskosten der Gemeinwohlflächen im Blick behalten und zahlen.
  • Eventuell eine Teilzeitstelle besetzen und Personalmanagement dafür gewährleisten.
Strategische Arbeit und eigene Akzente
  • Ein mehrjähriges wirtschaftliches Konzept erarbeiten.
  • Die gemeinnützigen Ziele im Blick behalten.
  • Wissen zu den Räumen und ihrer Nutzung parat und übersichtlich halten.
  • Die Bereitschaft mitbringen, Erfahrungen und Wissen an andere Projekte weiterzugeben.
  • Eventuell eigene Veranstaltungen planen und durchführen.
  • Fördermittel für Angebote, Maßnahmen und Veranstaltungen beantragen.
Kommunikation und Schnittstellenmanagement
  • Interne Kommunikation sicherstellen, zum Beispiel durch Plenum und Mailverteiler.
  • Engagement koordinieren und ansprechbar sein.
  • Mit Nutzer*innen in Kontakt stehen.
  • Mit Projektgesellschaft beziehungsweise Vermieter*in beziehungsweise Eigentümer*in in Kontakt sein.
  • Im Stadtteil vernetzt und informiert sein.
  • Eventuell in politischen und organisationsinternen Gremiensitzungen dabei sein.
  • Die Öffentlichkeit informiert halten, zum Beispiel über eine Website, Social Media, Newsletter oder die Beantwortung von Presseanfragen.
  • Weiteres zu Kommunikation

Nicht vergessen

Community-Management in der Stellenplanung

Alle diese Aufgaben gilt es, auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Damit es im Ehrenamt nicht zu Überlastung kommt, ist eventuell eine hauptamtliche (Teilzeit-)Stelle die Lösung. Die Lohnkosten dafür müssen in der Mehrjahresplanung und im Betriebskonzept bedacht werden. Welche Aufgaben in eine Stellenbeschreibung gehören und welche ehrenamtlich übernommen werden, wird bestenfalls gemeinsam entschieden.

In einem Innenraum ist ein Raum im Rohbau eingebaut. An der rechten Seite sind große Außenfenster. An einer Säule mitten im Raum lehnen Holzleisten, ein Farbeimer und zwei Feuerlöscher. Rechts steht ein abmontierter Heizkörper.
Feuerlöscher müssen an der Wand gut sichtbar angebracht sein (Foto: Jann Höfer)

Brandschutz und Erste Hilfe gewährleisten

Um einen sicheren Betrieb von Gemeinwohlflächen für alle Nutzer*innen zu gewährleisten, sind zwei Themen von höchster Bedeutung: 

Brandschutz

  • Brandschutzordnung und Anordnungen zum Verhalten im Brandfall müssen aushängen.
  • Die Betriebsfähigkeit von Feuerlöschern ist sicherzustellen und regelmäßig zu prüfen.
  • Nutzer*innen müssen darauf hingewiesen werden, dass Flucht- und Rettungswege sowie Sammlungsorte freizuhalten sind, und wo sich diese Orte befinden.
  • Im Falle eines Feueralarms und/oder Brandes müssen die Nutzer*innen die Feuerwehr telefonisch informieren.

 

Erste Hilfe

  • Verbandskästen sind vorzuhalten.
  • Bei größeren Gemeinwohlflächen können auch Defibrillatoren angebracht werden. Zur Nutzung der Defibrillatoren sind in regelmäßigen Abständen Schulungen und Einweisungen durchzuführen.
  • Ebenso ist es hilfreich, Ersthelfer*innen-Ausbildungen anzubieten. Diese Schulungen sind in allen Lebenslagen sinnvoll.

Gemeinwohlflächen und Betrieb versichern

Da der Betrieb von Gemeinwohlflächen eine große finanzielle Verantwortung bedeutet, sind verschiedene Versicherungen ratsam.

  1. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Die Grundstückshaftpflichtversicherung schützt Grundstückseigentümer*innen, wenn anderen Personen Schäden oder Verletzungen durch das Gebäude entstehen. Sie greift zum Beispiel, wenn jemand im Garten stürzt oder sich ein Fassadenteil löst und eine Person verletzt.
  2. Gebäudeversicherung (Einschluss Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Elementar): Wenn zum Beispiel eine Wasserleitung bricht oder ein Feuer ausbricht, zahlt diese Versicherung die entstandenen Schäden am Gebäude – je nach Vertragsgestaltung. Schäden, die an der Einrichtung entstehen, zahlt die Gebäudeversicherung nicht.
  3. Betriebshaftpflichtversicherung: Sie deckt die Haftung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Größere Veranstaltungen sollten der Versicherung vorab gemeldet werden.
  4. Inhaltsversicherung (auch: Hausratversicherung): Die Inhaltsversicherung versichert (Einrichtungs-)Gegenstände zum Beispiel bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm/Hagel. Sie kann erweitert werden um eine Elementarversicherung, damit auch Schäden durch Überschwemmungen, Erdbeben und andere Naturkatastrophen abgedeckt sind.
  5. Elektronikversicherung: Wer teure elektronische Geräte besitzt, wie zum Beispiel mehrere Computer oder Drucker, kann diese mit einer Elektronikversicherung gegen Schäden versichern. Die Elektronikversicherung kann auch bei Schäden zahlen, die zum Beispiel durch Bedienfehlern entstanden sind - sie geht damit über die Leistungen einer Hausratversicherung hinaus. Das ist zum Beispiel bei Audioanlagen, vielen Computern oder Serverschränken sinnvoll.
  6. Vereinshaftpflicht: Ist diese Versicherung abgeschlossen, haften Vorstandsmitglieder nicht mehr unbedingt mit ihrem Privatvermögen. Es werden Schäden an Personen und Sachen ersetzt, die bei der Ausübung der satzungsgemäßen Vereinstätigkeit entstehen. Weitergehende Haftung deckt eine D&O-Versicherung („Directors-and-Officers“): Sie kann auch Schäden ersetzen, falls dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt wird oder Kosten aus dem Ruder laufen.

Aus Kostengründen ist immer abzuwägen, welche der Versicherungen sinnvoll sind. Zu anderen Zeitpunkten der Projektentwicklung – vor allem während ihr baut – kann es sinnvoll sein, andere Versicherungen abzuschließen.

Vertragsgrundlagen: Räume zur Nutzung überlassen

Nutzungen vertraglich vereinbaren

Damit alles glatt läuft und niemand im Haftungs-Chaos landet, regeln die Betreiber*innen mit den Nutzer*innen die Nutzung von Gemeinwohlflächen vertraglich. Dabei wird festgehalten, wer die Flächen wann und zu welchen Bedingungen nutzt. Auch spezielle Regeln können festgelegt werden, zum Beispiel dass die Räume während der Nutzung für den Durchgangsverkehr offen bleiben müssen. 

In unseren Projekten ist es relevant, ob Einzelpersonen oder Gruppen einen Raum nutzen wollen:

  • In der Nutzungsvereinbarung vereinbaren der Träger, der die Gemeinwohlflächen betreibt, und eine andere gemeinnützige Organisation, wann die Flächen genutzt werden und welche Rechte und Pflichten bestehen.
  • Mithilfe des Ehrenamtsvertrags kann der Träger, der die Gemeinwohlflächen betreibt, einer Einzelperson die Flächen zur Nutzung überlassen. Der Träger bleibt dann als offizieller Veranstalter haftbar für Schäden – eine Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich grundsätzlich.

Diese Unterscheidung ist relevant, sofern der Träger gemeinnützig ist. Es gelten bestimmte steuerrechtliche Regeln für die kurzzeitige Vermietung.

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Muster Nutzungsvereinbarung für Gemeinwohlflächen

  • Ladet euch eine Muster Nutzungsvereinbarung herunter. Damit kann die Nutzung von Gemeinwohlflächen durch gemeinnützige Organisationen vereinbart werden.
  • Ladet euch einen Muster Ehrenamtsvertrag herunter. Damit könnt ihr die Nutzung von Gemeinwohlflächen durch nicht formal bzw. in einer Rechtsform organisierte Personengruppen vereinbaren. Der Ehrenamtsvertrag kann auch mit einer Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten verbunden werden.
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Räume im Rahmen der Gemeinnützigkeit überlassen

Die Gemeinnützigkeit ist ein starkes Instrument, um Flächen zum Wohle der Allgemeinheit vorzuhalten. Sind die Organisationen, die die Gemeinwohlflächen betreiben, gemeinnützig, sind dafür einige Regeln zu beachten. Zum Beispiel darf nur an andere gemeinnützige Organisationen vermietet werden – außer es wird ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eingerichtet. Es lauern steuerliche Tücken, die am besten mit einem*einer Steuerberater*in geklärt werden!

Einen kostenfreien Einstieg zum Thema wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (WBG) in der Gemeinnützigkeit bietet Skala-Campus. 

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Informationen zu Nutzungsüberlassung von Räumen in der Gemeinnützigkeit

In dem Dokument haben wir Wissenswertes zur Überlassung von Räumen im Rahmen der Gemeinnützigkeit zusammen gestellt.

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Nutzungsregeln aufstellen

Damit Gemeinwohlflächen langfristig nutzbar sind, etabliert sich meistens eine Hausordnung, die Betreiber*innen und Nutzer*innen gemeinschaftlich festlegen und aktualisieren. Die Hausordnung kann als Anhang zur Nutzungsvereinbarung mitgegeben werden und auf den Flächen selbst als Plakat aushängen. Entstehen Konflikte, ist es trotz Hausordnung ratsam, zunächst das Gespräch zu suchen.

Auch Rahmenbedingungen für die Nutzung können in der Hausordnung festgehalten werden – oder in einer gesonderten Betriebsordnung. Gemeint sind zum Beispiel Nutzungszeiten und die maximale Zahl an Personen, die sich auf der Fläche aufhalten dürfen. Ein Grund dafür sind Sicherungspflichten – denn der Träger, der die Gemeinwohlflächen betreibt und sie anderen zur Nutzung überlässt, muss die Rahmenbedingungen für eine sichere Nutzung klar kommunizieren.

Die Hausordnung kann als lebendiges Instrument verstanden werden und im Laufe der Zeit an aktuelle Bedürfnisse angepasst und ergänzt werden. Achtung: Ist die Hausordnung Teil des Mietvertrages, dann müssen die Mieter*innen Änderungen zur Kenntnis nehmen - am besten schriftlich. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine Hausordnung für Mieter*innen in eigenen Einheiten und geteilten Flächen und eine weitere für die öffentlich zugänglichen Flächen zu erarbeiten.

In Unterscheidung zu den Gemeinwohlflächen kann eine Hausordnung für dauerhafte Wohn- und Gewerbe-Mieter*innen noch ergänzt werden. Gerade im Wohnraum sind häufig Regeln wichtig, die ein Zusammenleben und einen erholsamen Rückzug in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Sie sind eher ausführlicher und werden meist dem Mietvertrag angehängt.

Wichtig ist: Der*die Betreiber*in beziehungsweise der*die Vermieter*in hat das letzte Wort und kann Hausverbote erteilen. Denn häufig sind Situationen, die spontan auftreten, nicht in der Hausordnung benannt oder es handelt sich um Graubereiche. Im besten Falle besteht ein reger Austausch über die Werte des Ortes, sodass alle Nutzer*innen sich ermächtigt fühlen, im Sinne dieser Werte zu handeln. So kann zum Beispiel diskriminierendes Verhalten direkt thematisiert werden – natürlich nur, solange sich die anwesenden Personen sicher genug fühlen, dies anzusprechen. Bei größeren, öffentlichen Veranstaltungen ist ein gemeinsam erstelltes Sicherheitskonzept hilfreich.

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Muster Hausordnung

Ladet euch eine Muster Hausordnung für Gemeinwohlflächen herunter und nutzt sie als Grundlage für die Entwicklung einer eigenen Hausordnung für euer gemeinwohlorientiertes Projekt.

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"Nachbarschaftsetage", Raum mit spielenden Kindern
In einem Gastraum sitzen in Tischgruppen auf bunten Holzstühlen mehrere Menschen zusammen und essen, einige von ihnen sind Kinder. Im Hintergrund sieht man durch eine Glasfront in den grünen Nachbarschaftspark Oberbarmen.

Nach der Nutzung ist vor der Nutzung

Sind Gemeinwohlflächen mehrere Hundert Quadratmeter groß und in einem alten Immobilienbestand neu hergerichtet, haben sie ihre Eigenheiten. Damit die Räume für alle langfristig zur Verfügung stehen, kann eine Übergabecheckliste für Nutzer*innen sinnvoll sein. Diese kann als Anhang zur Nutzungsvereinbarung mitgegeben werden.

Ebenfalls hilfreich ist ein Schlüsselübergabeprotokoll. Dies macht es gerade bei einer Vielzahl an Schlüsselsätzen und Türen nachvollziehbar, wo die vielen Schlüssel abgeblieben sind. Auch das Schlüsselübergabeprotokoll kann ein Anhang zur Nutzungsvereinbarung sein.

Es kann sinnvoll sein, Schlüssel in einer zugänglichen Box aufzubewahren, die mit einem Zahlencode gesichert ist. Oder einen Zugang mit einem wechselnden Code per App zu gewähren.

Ein Thema ist uns im Betrieb gemeinsam genutzter Räume immer wieder begegnet: die Regulierung von Heizkörpern. In der Praxis haben sich nicht-verstellbare (oder sogar fernsteuerbare) Thermostate für Heizkörper bewährt. Das spart Heizkosten für alle. 

Auch mit dem Thema Sauberkeit - gerade der Sanitäranlagen und insbesondere der Toiletten - sind wir immer wieder konfrontiert und suchen möglichst nach Lösungen, damit folgende Nutzungen die Räume in der gleichen Sauberkeit vorfinden.

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Checkliste Raumnutzung und Muster Schlüsselübergabeprotokoll

  • Ladet euch eine Checkliste Raumnutzung herunter und achtet gemeinsam darauf, die Räume für die nächsten Nutzer*innen gut zu hinterlassen.
  • Ladet euch ein Muster Schlüsselübergabeprotokoll herunter und nutzt es für euer gemeinwohlorientiertes Projekt.
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Schlüsselmanagement per App

Für eine gemeinsame Raumnutzung sind elektronische Schlüsselsysteme praktisch, bei denen ein Zahlencode die Türen öffnet. Der Code kann über eine App bequem aus der Ferne vergeben und individuell eingestellt werden. Je nachdem, wie lange die Nutzung dauert, kann ein Code zum Beispiel für eine Woche und ein anderer nur für einen Tag gültig sein. Kein Stress mehr mit verlorenen Schlüsseln!

Eine Einschränkung: Leider haben wir zum Teil Vandalismus gegenüber den an gut erreichbaren Orten installierten Eingabefeldern erlebt. Einige Lösungen funktionieren per Bluetooth auch ohne außen installiertes Eingabefeld.

Menschen knien bei der Befestigung von Holzbrettern in einem Garten
Ein Blumenkasten mit Rote-Beete-Pflanzen
Eine Pflanze wird von behandschuhten Händen ausgegraben

Gemeinsame Sache(n) machen

Pflanzen in einem Gemeinschaftsbeet pflegen

Ein Sonderfall der Nutzungsvereinbarung, der in Gemeinschaftsgärten zum Tragen kommt, ist die Beetpatenschaft: Beetpat*innen kümmern sich um Beete an einem öffentlich zugänglichen Ort vom Einpflanzen über die Pflege und das Gießen bis zur Ernte.

Mit dem*der Eigentümer*in der Fläche – bei öffentlichen Flächen also mit der Kommune, Gemeinde, Stadt genauer den zuständigen Fachämtern – müssen vorab Formalitäten, die den gesamten Betrieb betreffen, geregelt werden. Das können zum Beispiel Winterdienst, Wasserversorgung und Flächenüberlassung sein.

Die Beetpatenschaften werden dann zwischen den Eigentümer*innen oder Betreiber*innen und den Beetpat*innen geschlossen. Jede*r Beetpat*in bestimmt selbst, was gepflanzt wird – in Absprache mit den Nachbar-Gärtner*innen. Es geht sowohl um das eigene Beet und den eigenen Verantwortungsbereich als auch um den Gemeinschaftssinn unter den Beetpat*innen. So können sie zum Beispiel Gießdienste im Hochsommer organisieren und aufteilen. Und natürlich können sie gemeinsam ernten und zubereiten.

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Muster Patenschaftsvereinbarung für ein Gemeinschaftsbeet

Ladet euch eine Muster Patenschaftsvereinbarung für ein Gemeinschaftsbeet herunter und nutzt sie für euer gemeinwohlorientiertes Projekt.

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Gemeinsame Kalender pflegen

Ein gemeinsames Kalender-Tool in einer App ist äußerst praktisch, wenn mehrere Personen für die Raumbelegung zuständig sind. Sie können gleichzeitig Termine eintragen, farblich sortiert nach Räumen oder Veranstaltungsarten. Für eine klassische Übersicht lassen sich alle Informationen auch als PDF speichern oder ausdrucken. Die Historienfunktion ermöglicht es nachzuverfolgen, wer zuletzt Änderungen vorgenommen hat. So behalten alle Beteiligten stets den Überblick über die Raumbelegung und es gibt keine Überschneidungen bei der Nutzung.

Digitale Kalender-Tools eignen sich gut für die gemeinsame Nutzung in einem Team oder einer Organisation. Es gibt unterschiedliche Software, die jeweils eigene Vor- und Nachteile mit sich bringt beziehungsweise besser oder schlechter zu den Erfordernissen vor Ort passt. Wir haben Erfahrungen mit den digitalen Tools von iKalender und Microsoft Teams gemacht. Andere Gruppen nutzen zum Beispiel cozi, Google Kalender oder Trello. Häufig haben die kostenfreien Versionen einige Einschränkungen in der Nutzbarkeit. 

Achtung: Diese Kalender-Tools sind für den internen Gebrauch zu empfehlen. Sollen die Zeiten, in denen Räume belegt sind, auch für andere sichtbar sein, ist eine Rücksprache zum Thema Datenschutz unbedingt erforderlich.

Für die Terminvereinbarung hat sich außerdem bewährt: Per Anruf lässt sich schnell klären, ob ein Raum zu einer bestimmten Zeit frei oder belegt ist. Das geht oft direkter als per E-Mail. Für dieses Vorgehen sind natürlich regelmäßige und bekannte Telefonzeiten erforderlich.

Mensch mit einem "Gemeinwohl Bauen"-Pulli vor einem Bücherregal

Gemeinsam Gegenstände verwalten

Manchmal braucht es für die Raumnutzung mehr als nur vier Wände: Sitzmöbel, Tontechnik, Beamer oder auch Gartenwerkzeuge könnten gefragt sein. Bei der gemeinsamen Nutzung von Gegenständen ist es hilfreich, ein paar Dinge zu beachten:

Bedarf checken
  • Vorher sicherstellen, dass die Gegenstände auch wirklich gebraucht und gewartet werden können, besonders bei komplexen Geräten. Ob eine Anschaffung genutzt wird, könnt ihr besser mit mehreren bestimmen. Ein Instrument kann ein Quartiersfonds sein.
Förderprogramme nutzen
  • Manchmal lassen sich Sachmittel durch öffentliche Förderungen beantragen. Oder es besteht im Rahmen von Städtebaufördermitteln bereits ein Verfügungsfonds beim Stadtteilbüro, bei dem Gelder für Sachmittel und Veranstaltungen beantragt werden können. Um davon zu erfahren und Kooperationspartner*innen zu finden, hat sich eine gute Vernetzung im Stadtteil als zentral erwiesen.
  • Auf der Fördermitteldatenbank des Bundes sind alle öffentlichen Fördermöglichkeiten aufgeführt – auch für Projekte in der Nachbarschaft.
Gemeinsam entscheiden
  • Im Rahmen eines selbst aufgesetzten Quartiersfonds könnt ihr bei regelmäßigen Treffen nach transparenten Regeln gemeinsam entscheiden, was zur Nutzung im Quartier angeschafft wird.
Lagerung
  • Die Sachen brauchen Platz. Der sollte wetterfest und gut abschließbar sein – und gut wieder aufschließbar. Das heißt: Zu jedem Schloss braucht es auch ein Schlüsselsystem und -management.
Ein Etikettiergerät kaufen
  • Ist Gemeinschaftsbesitz gut gekennzeichnet, fällt es allen Nutzer*innen leichter, alles wiederzufinden und nach der Nutzung wieder an den gleichen Platz zurückzustellen.
Teilen macht Freude
  • Warum nicht Gegenstände mit dem ganzen Stadtteil teilen – zum Beispiel mit einem Veranstaltungsmobil? Oder gleich eine Leihbar für Vereine oder Nachbar*innen einrichten. Aber: Personal und Öffnungszeiten müssen stimmen – hier kann eine Kooperation mit bestehenden Institutionen wie einer Stadtteilbibliothek helfen.
Offene Werkstatt eröffnen
  • Werkzeuge - gerade große, platzeinnehmende Geräte - sind vielleicht die am meisten geteilten Gegenstände. Häufig werden sie in sogenannten offenen Werkstätten von vielen gemeinsam genutzt und gepflegt.
  • Dabei gibt es viel zu beachten: Der Verbund Offener Werkstätten e.V. hat sehr viel Erfahrung und stellt diese im CoWiki zur Verfügung, einer Plattform mit Methoden und Musterdokumenten, die zum Betreiben einer offenen Werkstatt nützlich sind.
  • Hier geht es direkt zum CoWiki des Verbunds Offener Werkstätten e.V. 

Nicht vergessen

Stauraum, Stauraum, Stauraum

Die Erfahrung zeigt: Gemeinschaftlich genutzte Räume bringen früher oder später einige Gegenstände mit sich, die ständig gebraucht werden - seien es Bildschirme, Beamer, Sitzmöbel, Mikrofonanlagen, Pinnwände und vieles mehr. Diese müssen verstaut werden. Es gilt, eine gute Balance zu finden zwischen zu wenig Lagerfläche - im schlimmsten Fall werden Gegenstände auf Fluchtwegen abgestellt und diese dadurch blockiert. Das gilt es unter allen Umständen zu vermeiden! Aber es gibt auch zu viel Stauraum, nämlich wenn sich viele Gegenstände ansammeln, die kaum genutzt werden und niemand mehr im Blick hat, was wo zu finden ist. 

Am besten denkt man die Lagerfläche für Gemeinschaftsflächen im Betriebskonzept und in der Planung bereits mit.

Viele Menschen sitzen in Stuhlreihen, einige heben ihre Hände zur Abstimmung. Im Hintergrund ist auf einer Leinwand undeutlich auf grünem Hintergrund in schwarz Gemeinwohl bauen zu lesen.
Eine Gruppe Menschen sitzt in der Nachbarschaftsetage des BOB CAMPUS um einen Tisch. Im Hintergrund führt eine Glaswand zur Viertelsküche.

Quartiersfonds ins Leben rufen

Ein Ziel der gemeinwohlorientierten Immobilienprojekte nach dem Initialkapital-Prinzip ist, dass sie sich selbst tragen. Im vollen Betrieb fließen alle Überschüsse als Gemeinwohlrendite in gemeinnützige Aktivitäten im Stadtteil. Doch wer entscheidet über die Verwendung der Mittel? 

Im Modell des Quartiersfonds entscheiden Menschen aus dem Stadtteil, anhand von bestimmten Kriterien, die Verteilung der Gelder im Rahmen der Gemeinnützigkeit. Die Verwendung der Überschüsse ist durch die Rechtsform des Projektes und dessen ideelle Zielsetzung an die Regeln der Gemeinnützigkeit gebunden. Außerdem ist die Gemeinnützigkeit auch im Erbbaurechts- und Kaufvertrag festgehalten: Die Erhebung des Erbbauzinses wird ausgesetzt, solange die Projekte gemeinnützig sind.

Vorgehen zur Einrichtung eines Quartiersfonds
  1. Zunächst ist zu prüfen, ob es bereits einen Verfügungsfonds im Rahmen der Städtebauförderung im Stadtteil gibt. In dem Fall können zunächst dort benötigte Gelder beantragt werden.
  2. Bei einem Quartierfonds erfolgt die Vergabe der Gelder möglichst niedrigschwellig: Drei oder vier Mal im Jahr kommt die Jury zusammen, Projektideen können in den Sitzungen noch mündlich vorgetragen werden oder sie werden kurz aufgeschrieben. Jede*r kann Projektideen einreichen, Privatpersonen oder Vereine oder Unternehmen aus dem Stadtteil.
  3. Die Jury setzt sich aus mehreren Personen aus der Nachbarschaft zusammen. Wir haben fünf bis sieben Personen als eine gute Größe erlebt. Die Jury kann über einen festgelegten Zeitraum, zum Beispiel ein Jahr, Bestand haben oder jedes Mal neu zusammengesetzt werden. Solange die Regeln einfach gehalten werden, können Personen bereits bei ihrer ersten Sitzung als Jurymitglieder dabei sein. Sie dürfen nur nicht in derselben Sitzung Teil der Jury sein und selbst ein Projekt einreichen. Eine Besetzung der Jury mit Menschen mit unterschiedlichen Lebens- und Diskriminierungserfahrungen ist ratsam, um die Lebensrealitäten in den Entscheidungen abzubilden und Teilhabe nicht nur an Räumen, sondern auch an Geldmitteln für möglichst viele zu ermöglichen.
  4. Nach einer kurzen Vorstellung der Projektideen und Einreichungen können zur Abstimmung aus den Leitfragen Kategorien gebildet und von 1 bis 10 bewertet werden. Möglichst wird in einer anschließenden Diskussion ein Konsens erlangt, das heißt, alle Jurymitglieder stimmen dem Projekt und der Summe zu.
  5. In den Projekten, in denen es Quartiersfonds gibt oder gab, haben sich für uns eine Summe von circa 5.000 Euro im Jahr und eine Obergrenze von 500 Euro pro Projektidee als wirkungsvoll erwiesen. Häufig haben auch kleinere Summen bereits große Wirkung. Die Jury entscheidet darüber, wie die Gesamtsumme auf die eingereichten Projekte verteilt wird.
  6. Dass der Quartiersfonds überhaupt besteht, muss im Stadtteil über verschiedene Kommunikationskanäle anfangs und fortlaufend bekannt gemacht werden. 
Leitfragen für die Jurysitzung
  • Ist das eingereichte Projekt gemeinnützig? (Keine Einzelinteressen, viele Menschen profitieren.)
  • Fördert das eingereichte Projekt das Zusammenleben und den Zusammenhalt im Viertel? (Was hat jede*r Einzelne von diesem Projekt?)
  • Ist das eingereichte Projekt im öffentlichen Raum sichtbar? (Lässt es sich sehen/hören?)
  • Ist das eingereichte Projekt für alle Teilnehmer*innen offen? (Können viele Menschen an diesem Projekt teilnehmen?)
  • Wird das Geld für Sachmittel eingesetzt? (Bezahlt werden nur Dinge; kein Lohn, Honorar oder Gehalt.)
Beispielprojekte, für die Mittel aus Quartiersfonds genutzt wurden
  • Eine Wand im Stadtteil wird im Rahmen eines Workshops verschönert – die Ausgaben für Farbe und Pinsel werden über den Quartiersfonds gezahlt.
  • Neue Pflanzen für öffentliche Beete werden gekauft, im Rahmen eines Pflanzwochenendes eingepflanzt und von den Bewohner*innen des Stadtteils gepflegt.
  • Verlorene und beschädigte Fußbälle für den Bolzplatz werden ersetzt.
  • Eine tragbare Lautsprecherbox wird gekauft, um ein regelmäßiges öffentliches Fitnessangebot zu ermöglichen.

Es wird deutlich: Meist geht es nur um geringe Gelder, die bereits viel bewirken können.

Trägerstrukturen für den Betrieb

In einem Teil der Projekte nach dem Initialkapital-Prinzip der Montag Stiftung Urbane Räume – nämlich in der Samtweberei in Krefeld, der KoFabrik in Bochum und das FreiFeld in Halle an der Saale – haben sich aus lokalen Netzwerken gemeinnützige Vereine oder Stiftungen entwickelt, die heute eigenverantwortlich und selbstorganisiert den Betrieb der Gemeinwohlflächen in den Projekten gewährleisten. Für dieses Modell sind einige Eckpunkte zu bedenken.

Gemeinnützigkeit
  • Die Trägerorganisationen müssen – ebenso wie die Projektgesellschaften – gemeinnützig sein und haben Zwecke der Gemeinnützigkeit nach Paragraf 52 Abgabenordnung (AO) in ihren Satzungen verankert.
  • An die Projektgesellschaft ist als Nachweis der Gemeinnützigkeit durch die Trägerorganisation ein aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt vorzulegen.
Nutzung für alle
  • Die Nutzung der Gemeinwohlflächen in unseren Projekten ist nicht an eine Mitgliedschaft in einer Trägerorganisation gebunden.
Demokratische Strukturen
  • Das Vereinsrecht sieht Mitgliederversammlungen vor. Diese demokratischen Grundlagen gewährleisten, dass die Ausrichtung des Projektes gemeinschaftlich immer wieder neu bestimmt und angepasst werden kann.
  • Wohnt und arbeitet ein Großteil der Mitglieder im Stadtteil, ist die Ausrichtung des Projektes eher an den aktuellen lokalen Bedürfnissen und Ereignissen orientiert und zeitgemäß.
Diverse Lebenserfahrungen
  • Übernimmt die Trägerstruktur den Betrieb von Gemeinwohlflächen, dann bestimmen die Mitglieder über die Nutzung der Gemeinwohlflächen.
  • Wir sehen es als grundlegend, dass Menschen aus dem Stadtteil mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen aktiver Teil und in entscheidenden Positionen des Trägers sind, um Teilhabe zu ermöglichen – und damit Entscheidungen möglichst viele Lebenserfahrungen einschließen.
  • Unterschiedliche Lebenserfahrungen einzuschließen, bedeutet Ausschlüsse, die es in unserer Gesellschaft gibt, zu benennen, ernst zu nehmen und daran mitzuarbeiten, diese möglichst abzubauen.
  • Menschen können von Diskriminierungen betroffen sein, unter anderem aufgrund von Rassismus oder aufgrund der Religion, des Aufenthaltsstatus, der Sprachkenntnisse, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Einkommens, einer Behinderung oder des Alters.
  • Das ist ein Prozess. Wir bilden uns stetig dazu weiter und versuchen dadurch Ausschlüsse, die wir nicht selbst erfahren, zu verstehen und zu berücksichtigen. Aus vielen Veranstaltungen sind einige Ideen dazu entstanden, wie Ausschlüsse abgebaut werden können.
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Eine eigene Trägerorganisation kann einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb starten und verfügt damit über weitere Möglichkeiten, zum Beispiel um Eintrittsgelder einzunehmen oder die Flächen für ein Nutzungsentgelt kurzzeitig zu vermieten.
  • Die Umsätze aus der wirtschaftlichen Tätigkeit dürfen die Aufwände im ideellen beziehungsweise gemeinnützigen Bereich der Trägerorganisation nicht überschreiten.
Prozessbegleitung
  • Eine solche Trägerorganisation entsteht nicht von heute auf morgen. Unserer Erfahrung nach sind einige Workshops erforderlich, um gemeinsam ein Betriebskonzept und gemeinsame Ziele zu erarbeiten, Aufgaben und Rollen zu benennen. Schließlich muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit gesichert sein.
  • Eine erfahrene Prozessbegleitung, Moderation und Beratung mit Erfahrung in der Vereinsgründung und in Gruppenprozessen einzusetzen, hat sich für uns bewährt.
Sich Zeit lassen
  • Strukturen entstehen nicht im Handumdrehen. Häufig sind die Aufgaben komplex und gerade die finanzielle Verantwortung ist hoch. Unserer Erfahrung nach kann der Weg bis zur Gründung viele Monate oder sogar einige Jahre dauern.
Gemeinsame Entscheidungen treffen

Beispiele für Trägerstrukturen

In einigen Projekten nach dem Initialkapital-Prinzip der Montag Stiftung Urbane Räume werden Gemeinwohlflächen von gemeinnützigen Trägern verwaltet:

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Rechtsform der Trägerorganisation abwägen

Die Wahl der Rechtsform ist wie das Aussuchen des passenden Schuhs – es muss einfach sitzen. Jede Rechtsform hat ihre Vorteile: Mitbestimmung durch Mitglieder, wie Gelder angelegt werden oder welche steuerlichen Vorteile möglich sind. Klar, die Gründung braucht ein paar Leute, die zusammenkommen, die Satzung unterzeichnen und das Ganze notariell eintragen lassen. Aber keine Sorge, das ist einfacher, als es klingt – und danach steht das Fundament für eine solide Organisation!

gemeinnütziger Verein (e. V.)
  • Ein gemeinnütziger eingetragener Verein muss von mindestens sieben Personen gegründet werden.
  • Es gibt Pflichten für regelmäßige Mitgliederversammlungen und Berichtspflichten gegenüber dem Finanzamt.
  • Der Vorstand kann zum Beispiel regelmäßig von der Mitgliederversammlung neu bestimmt werden. Dadurch ist es einfach möglich, neuen Mitgliedern Verantwortung zu übertragen.
  • Die Abstimmungsregeln sind in der Satzung festgehalten. Diese wird im Vereinsregister hinterlegt – so wird aus einem Verein ein eingetragener Verein (e. V.).
eingetragene Genossenschaft (eG)
  • Eine eingetragene Genossenschaft eignet sich zur Verwaltung großer Geldsummen oder Anlageobjekte. Personen müssen einen Anteil am genossenschaftlichen Eigentum - sogenannte Genossenschaftsanteile - erwerben, um Mitglieder zu werden. Es gibt die Möglichkeit, Anteile solidarisch zu finanzieren und zum Teil kommunale Fördergelder in Anspruch zu nehmen, um diese finanzielle Hürde zu überwinden.
  • Grundsätzlich fördert die Genossenschaft die Anliegen ihrer Mitglieder und ist daher nur dann gemeinnützig, wenn die Förderung ihrer Mitglieder gleichzeitig der Allgemeinheit dient.
  • Das kann bei im Betrieb sozialer Einrichtungen der Fall sein.
  • Häufig bestehen Genossenschaften, um Wohnraum zu bauen und ihren Genoss*innen zur Verfügung zu stellen. Eine Wohnungsbaugenossenschaft, die ausschließlich Wohnraum zur Verfügung stellt und dabei nicht mehr als zehn Prozent ihrer Einnahmen aus anderen Tätigkeiten erzielt, kann in Deutschland von bestimmten Steuerbefreiungen profitieren. Dieser Steuervorteil macht eine Mischnutzung im Genossenschaftsmodell unattraktiver.
  • Handelt es sich um Baugenossenschaften, die gemeinsam etwas bauen, können unter bestimmten Umständen Genossenschaftsanteile - und damit Flächen - von einzelnen Mitgliedern weiterverkauft werden und aus dem Genossenschaftseigentum herausgelöst werden. Dies entspricht nicht einer langfristigen Absicherung für gemeinnützige Zwecke. Die Satzung ist entsprechend sorgsam zu erstellen.
  • Aus diesen Gründen ist letztlich gut abzuwägen, ob die Genossenschaft als Rechtsform zum Betrieb von Gemeinwohlflächen oder einer gemeinwohlorientierten Immobilie infrage kommt.
gemeinnützige Stiftung
  • Die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung mit Mitgliedern aus der Nachbarschaft hat den Vorteil, dass einmal dort angelegte Güter sehr schwer bis gar nicht aus dem Stiftungsvermögen herauszulösen sind. Dies kann die wirtschaftliche Grundlage nach weiteren Zustiftungen stärken. Für die Verwaltung von Immobilienbesitz bieten sich Stiftungen an.
  • Was ein Vorteil ist, ist gleichzeitig ein Nachteil: Einmal dem Stiftungszweck zugeführt, lässt sich das Vermögen nicht mehr entnehmen – das verringert die Flexibilität, zum Beispiel wenn sich die Bedarfe der Nachbarschaft ändern.
  • Eine Hürde ist das hohe Startvermögen, das zur Gründung vorhanden sein und nachgewiesen werden muss. Meist sind das mindestens 50.000 Euro.
  • Die Gremienstruktur aus Vorstand und Kuratorium ist im Vergleich zum Verein weniger bekannt.
  • Das Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands bietet sehr umfangreiche Informationen zur Gründung einer Bürger*innen-Stiftung inklusive Mustersatzungen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)
  • In der Rechtsform der gGmbH agieren Projektgesellschaften im Initialkapital-Prinzip. Auch sie können Gemeinwohlflächen betreiben.
  • Für den Betrieb durch die Nachbarschaft eignet sich diese Rechtsform aufgrund des hohen Stammkapitals von mindestens 25.000 Euro eher nicht.
  • Die (finanzielle) Verantwortung liegt bei den Gesellschafter*innen. Ein offizieller Eintrag im Handelsregister mit notarieller Beglaubigung ist für die Änderung notwendig. Dies macht es unflexibel, im Rahmen einer gGmbH mit mehreren und wechselnden Personen Verantwortung zu übernehmen.
Keine Rechtsform
  • Auch ohne in einem Verein oder Ähnlichem organisiert zu sein, könnt ihr Gemeinwohlflächen nutzen. Zum Betreiben und Ausschöpfen aller Potenziale braucht es allerdings eine Organisation mit eingetragener Rechtsform und klar bestehenden Verantwortungsträger*innen. Zum Beispiel kann das Einnehmen von Eintrittsgeldern zur Finanzierung von Aktivitäten nur im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erfolgen, für den eine Rechtsform notwendig ist.
Weitere Informationen zu Rechtsformen
  • Einen übersichtlichen Ratgeber mit dem Fokus Rechtsformen für gemeinschaftliche Wohnprojekte bietet eine Broschüre der Stiftung trias gegen eine geringe Gebühr. 

Einen Verein gründen

Der Verein ist die beliebteste Rechtsform für nachbarschaftliche Aktivitäten – und das aus gutem Grund! Mit nur sieben Personen könnt ihr einen Verein gründen. Aber Achtung: Für den Betrieb einer Gemeinwohlfläche sind mehr helfende Hände ratsam, denn es gibt einiges zu tun.

Ganz wichtig: Klärt frühzeitig den Vereinszweck, also warum ihr das Ganze macht. Am besten, ihr trefft euch mehrmals, um alles in Ruhe zu besprechen. Eine Beratung ist sehr hilfreich. Für den Betrieb von Gemeinwohlflächen vor Ort ist es besonders wichtig, dass der Verein im Stadtteil verwurzelt ist. Zum einen ist das für ganz praktische Dinge wie die Organisation von Schlüsselübergaben sinnvoll. Zum Zweiten ist es aus unserer Sicht zentral, dass Menschen mit verschiedenen Lebenserfahrungen aus dem Stadtteil an zentraler Stelle entscheiden.

Die Konditionen zu Nutzung und Betrieb der Gemeinwohlflächen sind im Initialkapital-Prinzip mit der gemeinnützigen Projektgesellschaft in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten. So sind sich alle ihrer Aufgaben bewusst. Die Projektgesellschaft ist dann Vermieterin und Hausverwalterin – und für die Rückzahlung der Kredite zuständig.

Die Schritte im Überblick

  1. Holt möglichst viele motivierte Personen zusammen.
  2. Klärt gemeinsam eure Ziele und den Vereinszweck.
  3. Erarbeitet eine Satzung.
  4. Gründet den Verein mit mindestens sieben Personen und lasst ihn notariell ins Vereinsregister eintragen. Bis die Eintragung formal vollzogen ist, kann es einige Wochen dauern. Die Eintragung ins Vereinsregister kostet etwas mehr als 100 Euro.
  5. Schließt eine Kooperationsvereinbarung mit der Vermieterin der Gemeinwohlflächen ab.

Download

Muster Satzung und Muster Kooperationsvereinbarung für eine Trägerorganisation

  • Diese Muster Satzung für die Gründung eines gemeinnützigen Vereins enthält alle wesentlichen Punkte, die bei der Gründung beachtet werden müssen. Sie sollte individuell an die Bedürfnisse eures Vereins angepasst und durch rechtliche Beratung finalisiert werden.
  • Die Muster Vereinbarung zwischen bisherigen Betreiber*innen bzw. der Projektgesellschaft und neuer Trägerorganisation klärt die Übergangszeit und die Konditionen der Übertragung des Betriebs von Gemeinwohlflächen. Auch die (schrittweise) Übernahme von Betriebskosten und weitere Pflichten beider Vertragsparteien werden darin vereinbart.
  • Weitere Musterdokumente zum vereinsrecht bietet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz an.
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